Wiederholungsinspektion nach VDI 6022 – Fristen und Ablauf
Die Wiederholungsinspektion ist die turnusmäßige Folgeprüfung Ihrer RLT-Anlage nach VDI 6022. Sie gewährleistet, dass der hygienisch einwandfreie Zustand fortbesteht und der Hygieneplan aktuell bleibt.
Was ist eine Wiederholungsinspektion?
Die Wiederholungsinspektion ist die regelmäßige Prüfung von RLT-Anlagen gemäß VDI 6022 Blatt 1.1. Sie schließt an die Hygiene-Erstinspektion an und wird in den im Hygieneplan festgeschriebenen Abständen ausgeführt. Ihr Zweck ist, zu bestätigen, dass der bei der Erstinspektion dokumentierte hygienisch einwandfreie Zustand fortbesteht und etwaige Mängel behoben wurden.
Die Wiederholungsinspektion ist kein einmaliger Vorgang, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Hygienemanagements der RLT-Anlage.
Prüfintervalle – wann ist die Wiederholungsinspektion fällig?
Die Fristen für Wiederholungsinspektionen sind nicht pauschal für alle Anlagen festgelegt. Sie ergeben sich aus:
📊 Nutzungsart und Risiko
Anlagen in Bereichen mit besonders hohen Hygieneanforderungen (etwa Kliniken, OP-Bereiche) haben kürzere Intervalle als Anlagen in Büros oder der Wohnungslüftung. Maßgeblich sind Art und Nutzung der Anlage, nicht eine pauschale Klassifizierung.
🏢 Nutzungsart
Die tatsächliche Gebäudenutzung bestimmt die erforderliche Prüffrequenz. Räume mit Publikumsverkehr oder empfindlichen Nutzergruppen verlangen häufigere Inspektionen.
⚠️ Gefährdungsbeurteilung
Der Sachkundige bewertet das Hygienerisiko individuell. Besondere Bauteile wie Luftbefeuchter oder erdverlegte Kanäle können häufigere Prüfungen nötig machen.
In der Praxis liegen Wiederholungsintervalle üblicherweise zwischen einem und drei Jahren – die verbindliche Festlegung trifft der Sachkundige im Hygieneplan.
Umfang der Wiederholungsinspektion
Die Wiederholungsinspektion umfasst je nach Hygieneplan folgende Leistungen:
- Sichtprüfung aller im Hygieneplan definierten Prüfpunkte
- Kontrolle des Allgemeinzustands und der Zugänglichkeit
- Überprüfung, ob zuvor festgestellte Mängel beseitigt wurden
- Mikrobiologische Stichproben gemäß Prüfplan (reduziert gegenüber der Erstinspektion)
- Beurteilung der Reinigungseffizienz und des Filterzustands
- Kontrolle von Betriebstagebuch und Wartungsnachweisen
- Fortschreibung des Prüfberichts samt Laborergebnissen
- Aktualisierung des Hygieneplans für das nächste Intervall
Betreiberpflichten zwischen den Inspektionen
Zwischen den Wiederholungsinspektionen bleibt der Betreiber in der Verantwortung:
🔄 Regelmäßige Wartung
Filterwechsel, Funktionsprüfungen und kleinere Reinigungsarbeiten sind auch zwischen den Inspektionen nach Herstellervorgaben auszuführen.
📋 Betriebstagebuch
Alle Wartungen, Störungen und Besonderheiten sind zu dokumentieren und liegen dem Sachkundigen bei der nächsten Inspektion vor.
👁️ Sichtkontrollen
Regelmäßige visuelle Kontrollen durch das Betriebspersonal können früh auf Veränderungen hinweisen und sollten festgehalten werden.
🚨 Mängelbeseitigung
Zwischen den Inspektionen auftretende Mängel (Wassereintritt, Schimmel, Geruch) müssen unverzüglich behoben werden – nicht erst bei der nächsten planmäßigen Inspektion.
Was passiert, wenn die Wiederholungsinspektion überfällig ist?
Wird die im Hygieneplan festgelegte Wiederholungsinspektion nicht rechtzeitig durchgeführt:
- Der Hygieneplan ist nicht mehr aktuell und verliert an Aussagekraft
- Die Betreiberverantwortung ist nicht mehr nachweislich erfüllt
- Im Schadensfall drohen haftungsrechtliche Konsequenzen
- Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein
- Es kann eine erneute umfassende Erstinspektion erforderlich werden
Grundlage: VDI 6022
Die Anforderungen an diese Leistung ergeben sich aus der VDI 6022 – der maßgeblichen Richtlinie für die Hygiene raumlufttechnischer Anlagen. Dort sind Blätter, Filterklassen, Prüfbericht und die Qualifikation des Personals im Überblick erklärt.
Häufige Fragen zur Wiederholungsinspektion
Wann ist die Wiederholungsinspektion fällig?
Die Fälligkeit ergibt sich aus der Anlageneinstufung nach VDI 6022, der Nutzungsart, einer etwaigen Befeuchtung und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Üblich sind zwei bis drei Jahre; eine für alle Anlagen einheitliche Frist existiert nicht.
Wie läuft eine Wiederholungsinspektion ab?
Sie knüpft an den vorhandenen Hygienebericht an: erneute Sichtprüfung der luftberührten Flächen und Komponenten, Kontrolle von Filtern, Befeuchtung und Kondensatablauf sowie bei Bedarf Probenahme. Der Erfolg wird im fortgeschriebenen Bericht dokumentiert.
Worin unterscheidet sich die Wiederholungsinspektion von der Erstinspektion?
Die Erstinspektion ist die erstmalige, vollständige Beurteilung einer Anlage. Die Wiederholungsinspektion baut auf dem bestehenden Prüfbericht auf und kann je nach Einstufung einen reduzierten Umfang haben.
Was passiert, wenn die Wiederholungsinspektion überfällig ist?
Der Betreiber ist für die Einhaltung der Fristen verantwortlich. Eine überfällige Inspektion kann den Nachweis eines hygienisch einwandfreien Betriebs erschweren. Der konkrete Handlungsdruck richtet sich nach Anlage und Gefährdungsbeurteilung.
Wer führt die Wiederholungsinspektion durch?
Die Durchführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen nach VDI 6022. Die Plattform nimmt Anfragen entgegen und prüft eine mögliche Vermittlung.
Wiederholungsinspektion in Bremen anfragen
Steht Ihre Wiederholungsinspektion an? Beschreiben Sie Ihre Anlage – wir klären eine mögliche Vermittlung an einen qualifizierten Sachkundigen.
Inspektion anfragen